Angelschein in Dänemark – Einfach zur Erlaubnis
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Angeln zählt in vielen Ländern als beliebtes Hobby. Auch in Dänemark kann man diesem Hobby nachgehen. Allerdings sollte man sich, bevor man in Dänemark angeln geht, zuerst mit den dänischen Angelscheinen und den dazugehörigen Regeln vertraut machen.
Angelschein, Erlaubnisschein oder kein Schein
Die Regeln zum Angeln in Dänemark sind je nach Gewässer und je nach Person unterschiedlich. Neben dem staatlichen Angelschein gibt es auch einen Erlaubnisschein. In manchen Gewässern kann man auch ohne Angelschein angeln und einige Personen benötigen gar keinen Angelschein.
“Fisketegn” – Staatlicher dänischer Angelschein
Einen staatlichen Angelschein kann man in Dänemark in Postämtern, sowie in Touristenbüros und in vielen Angelgeschäften erwerben. Diesen Schein gibt es entweder als Tageskarte, Wochenkarte oder Jahreskarte.
Für eine Tageskarte bezahlt man 40 Dänische Kronen, was 5,38 Euro entspricht. Falls man nur einmalig angeln möchte, empfiehlt es sich, diese Variante zu wählen.
Eine Wochenkarte kostet 130 Dänische Kronen, was 17,48 Euro entspricht. Diese Variante lohnt sich, wenn man einen kurzen Angelurlaub in Dänemark verbringen möchte.
Wenn man über einen längeren Zeitraum regelmäßig in Dänemark angeln will, lohnt es sich die Jahreskarte zu erwerben, welche 185 Dänische Kronen und umgerechnet 24,88 Euro kostet.
Wenn man den Angelschein bereits vor dem Urlaubsantritt erwerben möchte, kann man dies online unter www.fisketegn.dk tun. Dort kann man den Angelschein sofort bezahlen und ausdrucken, sodass man sich im Urlaub nicht mehr darum kümmern muss.
Ganz egal auf welchem Wege man seinen Angelschein erwirbt – man sollte sich auf jeden Fall mit den dänischen Bootsführerbestimmungen, Angelverboten und Fangbeschränkungen vertraut machen, bevor man in Dänemark angelt.
Ebenso sollte man beachten, dass das Angeln in den Flussauen eines Gebietes zusätzlich bezahlt werden muss.
Angeln in dänischen Binnengewässern – Erlaubnisschein
Um in dänischen Binnengewässern angeln zu dürfen, muss man neben dem staatlichen Angelschein auch einen Erlaubnisschein besitzen. Diesen Erlaubnisschein gibt es als Tageskarte (“Dagkort”) und als Wochenkarte (“Ugekort”).
Man erhält den Erlaubnisschein von dem Besitzer oder Pächter des jeweiligen Gewässers. Manchmal gilt der Erlaubnisschein nicht nur für ein Gewässer, sondern gleich für mehrere.
Eine weitere Möglichkeit, eine Angelerlaubnis für die dänischen Binnengewässer zu erhalten, ist die Mitgliedschaft in einem dänischen Angelverein. Viele Gewässer dürfen nur von Vereinsmitgliedern zum Angeln genutzt werden.
Put & Take-Seen – Angeln ohne Angelschein
Man benötigt keinen Angelschein, wenn man in Put & Take-Seen angeln möchte, die sich in rein privatwirtschaftlichem Besitz befinden. Gehört der See aber zu einem öffentlichen Angelverein, benötigt man auch hier einen Angelschein.
An diesen Seen kauft man eine Angelkarte für die gewünschte Zeit. Man sollte dabei beachten, dass diese nur für jeweils eine Angelrute gilt und vor Ort bezahlt werden muss.
Der Vorteil dieser Seen ist, dass sie regelmäßig mit neuen Fischen aufgefüllt werden. Die Chancen einen Fisch zu fangen, werden dadurch deutlich erhöht. Daher eignen sich diese Seen auch besonders für Anfänger.
Angler unter 18 & über 65 – Angeln ohne Angelschein
Alle Personen, die zwischen 18 und 65 Jahren alt sind, benötigen einen Angelschein um in den öffentlich zugänglichen Angelgewässern Dänemarks zu angeln. Alle Personen die nicht zu dieser Altersgruppe gehören, sondern jünger als 18 oder älter als 67 sind, benötigen keinen Angelschein.
Unerlaubtes Angeln ohne Angelschein – Geldstrafe
Wenn man nicht unter 18 oder über 65 Jahre alt ist und somit ohne Angelschein angeln darf, oder in einem Gewässer angelt, für welches man ausdrücklich keinen Angelschein benötigt, ist das Angeln ohne Angelschein in Dänemark strafbar.
Wird man beim unerlaubten Angeln ohne Angelschein erwischt, muss man eine Strafe in der Höhe von 750 Dänischen Kronen, was 100,86 Euro entspricht, zahlen. Mit diesem Geld könnte man vier Jahreskarten erwerben. Man sollte also auf jeden Fall darauf achten, dass man wenn nötig, einen gültigen Angelschein mit sich führt.
Fazit: Angeln in Dänemark kann jeder
Das Angeln in Dänemark ist für Personen unter 18 Jahren und über 65 Jahren ohne Angelschein möglich. Auch für das Angeln in privatwirtschaftlichen Put & Take-Seen benötigt man keinen Angelschein.
Gehört man aber zur Altersgruppe 18-65 und möchte auch in anderen Gewässern angeln, braucht man dazu einen Angelschein. Dieser kann als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte erworben werden. Eine Tageskarte kostet ungefähr 5 Euro, eine Wochenkarte ungefähr 17 Euro und eine Jahreskarte ungefähr 25 Euro.
Für das Angeln in Binnengewässern benötigt man zusätzlich einen Erlaubnisschein.
Das unerlaubte Angeln ohne Angelschein ist strafbar und die Geldstrafe dafür beträgt ungefähr 100 Euro.
Die häufigsten Fragen von Anglern
Man kann in Dänemark in Flüssen, Seen, Häfen, an der Küste und im Meer angeln. Man sollte sich auf jeden Fall vorher informieren, ob man einen Angelschein benötigt.
Grundsätzlich darf jeder in Dänemark angeln. Ist man zwischen 18 und 65 Jahre alt, benötigt man aber einen Angelschein. Gehört man nicht zu dieser Altersgruppe, darf man ohne Angelschein angeln.
Die Vielfalt der Fischarten in Dänemark ist groß. Man kann unter anderem Aale, Makrelen, Schollen, Seelachse und Forellen angeln.