Streunende Katzen in Dänemark – Den Sommerhauskatzen helfen
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Sie sehen niedlich aus, betteln mit ihren runden Kulleraugen nach Futter und erweichen das Herz eines jeden Feriengastes. Streunende Katzen gibt es in vielen beliebten Urlaubsländern – so auch in Dänemark.
Die Frage “füttern oder nicht füttern?” stellen sich viele Urlauber. Wie den schnurrenden Vierbeinern wirklich geholfen werden kann…
Achtung bei der Fütterung in den Ferien
Der Anblick streunender Katzen und die Absicht diesen flauschigen Vierbeinern zu helfen, verführt viele Urlauber dazu, diese während ihres Aufenthaltes mit Futter zu versorgen.
Leider ist den Straßenkatzen damit nur kurzfristig geholfen und es besteht die Folge, dass sich diese nach Abreise der Feriengäste nicht mehr selbst ernähren können.
Sollte eine Katze also während des Aufenthaltes gefüttert worden sein und es besteht keine Möglichkeit diese mit nach Deutschland zu nehmen, ist dafür Sorge zu tragen, den Tierschutzverein zu informieren oder ein umliegendes Tierheim aufzusuchen.
So können die Tiere an vorgesehenen Futterplätzen genährt sowie medizinisch versorgt werden und eine Kastration ist durchführbar.
Animal Protection Denmark – Dänemarks älteste und größte Tierschutzorganisation
Animal Protection Denmark ist ein im Jahr 1875 gegründeter gemeinnütziger Verein, der sich hauptsächlich aus privaten Mitteln finanziert. Es handelt sich zudem um Dänemarks älteste und größte Tierschutzorganisation, deren Arbeit die Rettung und Pflege von Tieren auf lokaler Ebene in ganz Dänemark umfasst.
Ihre Vision besteht darin, Tieren in Not zu helfen, Tiermissbrauch zu stoppen und für eine respektvolle und nachhaltige Beziehung zwischen Tieren, Menschen und Natur zu kämpfen.
Wer eine Katze in Not vorfindet, sollte umgehend den dänischen Tierschutzbund kontaktieren oder einen Tierarzt aufsuchen.
- Telefonnummer des dänischen Tierschutzbundes: (0045) 33 28 70 00
- Homepage des dänischen Tierschutzbundes: www.dyrenesbeskyttelse.dk
Einreise nach Deutschland mit Katze
Wer sich wirklich in ein Tier verliebt, hat die Möglichkeit, dieses unter Einhaltung bestimmter Vorschriften mit nach Deutschland zu nehmen.
Zunächst einmal muss jedoch sichergestellt werden, dass es tatsächlich keinen Besitzer gibt und der Streuner gesund ist – letzteres kann bereits mit hohen Tierarztkosten einhergehen.
Folgende Regeln gelten für die Einreise mit einer Katze von Dänemark nach Deutschland:
- Mitführen eines Heimtierausweises nach einheitlichem Muster, welcher dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, d.h.:
- Übereinstimmung von Tätowierung oder für neu gekennzeichnete Tiere von Mikrochip und Kennzeichnungsnummer im Pass
- Eintragung einer Tollwutimpfung im Heimtierausweis, welche mindestens 21 Tage vor Grenzüberschreitung verabreicht wurde
Weitere nützliche Infos:
- Jede Person darf höchstens fünf Heimtiere mitführen
- Ein Wechsel der Besitzer darf nicht im Raum stehen
- Heimtierausweise können von Tierärzten ausgestellt werden, wenn eine Ermächtigung der nach Landesrecht verantwortlichen Behörden vorliegt
Es ist wichtig alle Einreisebestimmungen zu beachten, denn bei nicht vollständig erfüllten Vorschriften droht den Tieren Zurückweisung, Beschlagnahmung oder monatelange Quarantäne.
Fazit
Es fällt nicht leicht sich den bettelnden Blicken streunender Katzen zu widersetzen. Man sollte jedoch immer im Hinterkopf behalten was aus ihnen wird, wenn sich nach Abreise niemand mehr um die flauschigen Vierbeiner kümmert und auch keine Möglichkeit besteht, sie mit nach Deutschland zu nehmen.
Statt selbst zu füttern, ist es deshalb angemessen, Geld oder Sachwerte an ansässige Tierschutzvereine zu spenden und so die Versorgung der Streuner zu fördern.
Die häufigsten Fragen von Reisenden
Streunende Katzen suchen oft Kontakt zu Urlaubern, sollten aber nicht gefüttert werden. Sie gewöhnen sich an die Fütterung und sind möglicherweise nach Abreise der Feriengäste nicht mehr in der Lage sich selbstständig zu versorgen.
Wer in Dänemark eine streunende Katze findet, kontaktiert am besten den ansässigen Tierschutzverein.
Telefonnummer des dänischen Tierschutzbundes: (0045) 33 28 70 00
Eine Einreise nach Deutschland mit einer Katze ist möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Vorhandensein eines Heimtierausweises, welcher dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann sowie eine eingetragene Tollwutimpfung, welche mindestens 21 Tage zurückliegt.